Batteriegesetzhinweise
Bei Fahrzeugbatterien gilt § 10 BattG: Beim Kauf einer Fahrzeugbatterie ist eine Fahrzeug-Altbatterie zurückzugeben. Wenn zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgegeben wird, ist zusätzlich zum Preis der Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer fällig. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten. Wird im Nachhinein eine Fahrzeug-Altbatterie zurückgegeben, wird das Pfand erstattet.
Die Rücknahme der Altbatterie erfolgt ausschließlich in unserem Geschäft, Westring 39, 46242 Botttrop. Laut Gefahrgutverordnung ist eine Rücksendung der Altbatterie per Post / Paketdienst ist nicht zulässig.